Blitzer in Pockau-Lengefeld aktuell am Donnerstag: Raser aufgepasst! Hier wird am 26.02.2026 geblitzt

Achtung, Radarfalle! In Pockau-Lengefeld kann es für Autofahrer und Autofahrerinnen am 26.02.2026 kostspielig werden. Erfahren Sie hier, wo Sie am Donnerstag unbedingt vorsichtig fahren sollten, um nicht in eine Kontrolle zu geraten.

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Auch Laserpistolen sind desöfteren bei Geschwindigkeitskontrollen der Polizei im Einsatz. (Symbolbild) (Foto) Suche
Auch Laserpistolen sind desöfteren bei Geschwindigkeitskontrollen der Polizei im Einsatz. (Symbolbild) Bild: dpa / Jan Woitas

Raser können momentanen Meldungen zufolge in Pockau-Lengefeld im Augenblick auf insgesamt 2 Straßen in Schwierigkeiten durch eine mobile Radarfalle geraten. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für die Region Erzgebirgskreis sind daher ohne Gewähr.

Alle mobilen Radarkontrollen am 26.02.2026 in Pockau-Lengefeld, Erzgebirgskreis, Sachsen

Vorsicht 📍 auf der Augustusburger Straße (Postleitzahl 09514 in Wünschendorf): Wie am 26.02.2026 um 15:56 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 70 km/h-Zone geblitzt.

Vorsicht außerdem 📍 auf der Augustusburger Straße (Postleitzahl 09514 in Wünschendorf): Hier blitzt es in einer 50 km/h-Zone. Gemeldet wurde diese Position am 26.02.2026 um 15:17 Uhr und zusätzlich bestätigt am 26.02.2026, 17:56 Uhr.

(Letzte Aktualisierung: 26.02.2026, 18:46 Uhr)

Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de

Zu den am weitesten verbreiteten Verstößen im Straßenverkehr gehört weiterhin die Geschwindigkeitsüberschreitung - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Fahren Sie immer so, dass es der Verkehrssituation entspricht - entweder im Rahmen der vorgeschriebenen Tempolimits oder situativ angepasst. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Fußgänger und Fahrradfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.

Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Nach § 23 StVO ist es verboten, Geräte zu nutzen oder einsatzbereit mitzuführen, die zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt sind. Dies betrifft nicht nur Radarwarner, sondern auch Laserblocker. Wer lediglich ein Handy mit installierter Radarwarn-App bei sich trägt, macht sich noch nicht strafbar - problematisch wird es erst, wenn die App während der Fahrt eingeschaltet wird. Anders sieht es bei einem separaten Blitzerwarner auf dem Armaturenbrett aus: Ist dieser über die Stromversorgung] kurzfristig nutzbar, liegt eine strafbare Handlung nach der StVO vor.

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 26.02.2026, 18:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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