Blitzer in Pockau-Lengefeld aktuell am Montag: Hier müssen Sie sich am 11.05.2026 vor Blitzern in Acht nehmen

Am 11.05.2026 heißt es: "Tacho im Auge behalten". Auch am heutigen Montag sollten sich alle Teinehmer im Straßenverkehr in Pockau-Lengefeld an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten, denn hier lauern Radarfallen! In diesem Artikel finden Sie alle aktuellen Blitzerstandorte in Pockau-Lengefeld und was Sie sonst noch beachten müssen.

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Ein kurzes rotes Licht vom Straßenrand und es ist passiert: Fährt man mit überhöhter Geschwindigkeit, ist die Gefahr hoch, in eine Radarfalle zu tappen. (Symbolbild) (Foto) Suche
Ein kurzes rotes Licht vom Straßenrand und es ist passiert: Fährt man mit überhöhter Geschwindigkeit, ist die Gefahr hoch, in eine Radarfalle zu tappen. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / silentalex88

In Pockau-Lengefeld ist aktuellen Informationen zufolge gerade genau ein mobiles Radargerät aufgebaut. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Pockau-Lengefeld kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Die Standorte für Radarfallen in Pockau-Lengefeld, Erzgebirgskreis, Sachsen am 11.05.2026

Geblitzt wird am 📍 Standort Nennigmühle, PLZ 09509 in Pockau, Nennigmühle. Gemeldet wurde der Blitzer am 11.05.2026 um 17:42 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.

(Letzte Aktualisierung: 11.05.2026, 19:50 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Radarkontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Straßenlage an und halten Sie die erlaubte Höchstgeschwindigkeit ein - zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.

Raser und Drängler müssen mit Bußgeldern und Fahrverbot rechnen

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 11.05.2026, 19:50 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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