Blitzer in Molbergen aktuell am Montag: Wo wird heute, am 20.04.2026 geblitzt?

Achtung, Radarkontrolle! Am 20.04.2026 kann es für Verkehrsteilnehmer in Molbergen teuer werden. Wir zeigen Ihnen, auf welchen Straßen Sie am Montag besser keine Tempoüberschreitung riskieren sollten.

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Tempokontrollen sind auf unseren Straßen Gang und Gebe. Täglich werden eine Vielzahl von Blitzerfotos verteilt. (Symbolbild) (Foto) Suche
Tempokontrollen sind auf unseren Straßen Gang und Gebe. Täglich werden eine Vielzahl von Blitzerfotos verteilt. (Symbolbild) Bild: dpa / Jan Woitas

Mobile Radarkontrollen sind aktuellen Informationen zufolge in Molbergen an einem Standort gemeldet. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für Niedersachsen sind daher ohne Gewähr.

Hier stehen aktuell am 20.04.2026 die mobilen Blitzer in Molbergen, Kreis Cloppenburg, Niedersachsen

Geblitzt wird im 📍 Bereich Kuhmoor, PLZ 49696 in Dwergte, Eilfeld. Gemeldet wurde der Blitzer am 20.04.2026 um 19:26 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.

(Letzte Aktualisierung: 20.04.2026, 20:17 Uhr)

Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de

Mit angepasstem Verhalten im Straßenverkehr sorgen Sie nicht nur für Ihre eigene Sicherheit, sondern auch für die aller anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher immer an die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Radfahrern und Fußgänger.

Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig

Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!

Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 20.04.2026, 20:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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