Blitzer in Ovelgönne aktuell am Freitag: Raser aufgepasst! Hier wird am 12.06.2026 geblitzt

Achtung, Radarfalle! Am 12.06.2026 kann es für Verkehrsteilnehmer in Ovelgönne kostspielig werden. Wir verraten Ihnen, auf welchen Straßen Sie am heutigen Freitag auf jeden Fall keine Geschwindigkeitsüberschreitung riskieren sollten.

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Mobile Blitzgeräte wie dieses kleine Dreibein lauern täglich im ganzen Bundesgebiet auf Raser. (Symbolbild) (Foto) Suche
Mobile Blitzgeräte wie dieses kleine Dreibein lauern täglich im ganzen Bundesgebiet auf Raser. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Robert Poorten

Im Augenblick ist in Ovelgönne an einem Standort die Gefahr hoch, in einen Blitzer zu fahren. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 12.06.2026, 08:17 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.

Die Standorte für Radarkontrollen in Ovelgönne, Kreis Wesermarsch, Niedersachsen am 12.06.2026

Geblitzt wird im 📍 Bereich Kirchenstraße, PLZ 26939 in Ovelgönne. Gemeldet wurde der Blitzer am 12.06.2026 um 07:25 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.

(Stand: 12.06.2026, 08:17 Uhr)

Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de

Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verkehrsverstöße auf den Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Fahren Sie immer so, dass es der Verkehrssituation entspricht - entweder im Rahmen der vorgeschriebenen Tempolimits oder situativ angepasst. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Fußgänger und Fahrradfahrer werden es Ihnen danken.

Bußgeldkatalog: Wo im Straßenverkehr überall Strafen drohen

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 12.06.2026, 08:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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