Blitzer in Glasin aktuell am Freitag: Fuß vom Gas! Radarkontrollen am 15.05.2026

Im Straßenverkehr von Glasin müssen Autofahrer und Autofahrerinnen heute (Freitag, 15.05.2026) ganz besonders aufmerksam sein, dass ihr Tacho nicht zu viel anzeigt. Wo derzeit ein Blitz vom Straßenrand droht und was bei einer Überschreitung passiert, zeigen wir Ihnen hier auf news.de.

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Achtung auch in Baustellen: Mobile Blitzer wie dieser Enforcement Trailer können überall aufgestellt sein. (Symbolbild) Bild: Stefan Gröpper | Vitronic / dpa | Stefan Gröpper

Aktuellen Meldungen zufolge wird in Glasin gerade an einem Standort geblitzt. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Nordwestmecklenburg. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Glasin gerechnet werden.

Hier stehen aktuell am 15.05.2026 die Radarkontrollen in Glasin, Kreis Nordwestmecklenburg, Mecklenburg-Vorpommern

Seit 15.05.2026 um 16:20 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im 📍 Bereich A20 (PLZ 23992 in Glasin). Hier sind 80 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

(Stand: 15.05.2026, 16:45 Uhr)

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Die Geschwindigkeitsüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verkehrsverstößen und ist Unfallursache Nummer eins. Bitte halten Sie sich zur allgemeinen Verkehrssicherheit stets an die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten oder passen Sie Ihre Fahrweise der jeweiligen Verkehrssituation an. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Fußgänger und Fahrradfahrer werden es Ihnen danken.

Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden

Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 15.05.2026, 16:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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