Blitzer in Burg (Spreewald) aktuell am Freitag: Hier nimmt die Polizei am 24.04.2026 Raser ins Visier
In Burg (Spreewald) stehen am Freitag mobile Tempokontrollen am Straßenrand. Auf news.de erfahren Sie alle gemeldeten Standorte vom 24.04.2026 und alle weiteren Informationen über mobile Blitzer in Burg (Spreewald).
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
Suche
Mobile Radarfallen sind aktuellen Informationen zufolge in Burg (Spreewald) an einem Standort gemeldet. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 24.04.2026, 16:46 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Burg (Spreewald), Kreis Spree-Neiße: Radarfallen am 24.04.2026 in der Region in Brandenburg
Geblitzt wird im 📍 Bereich L513, PLZ 03096 in Burg (Spreewald), Burg-Kolonie. Gemeldet wurde der Blitzer am 24.04.2026 um 14:58 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 40 km/h.
(Stand: 24.04.2026, 16:46 Uhr)
Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de
Zu den am weitesten verbreiteten Verkehrsverstößen gehört weiterhin die Geschwindigkeitsüberschreitung - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie zur Erhaltung der allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Passanten und Fahrradfahrer werden es Ihnen danken.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
- Bußgeldkatalog für Tempoverstöße im April 2026
- Bußgelder für Ampelvergehen im April 2026
- Bußgeldkatalog für zu dichtes Auffahren im April 2026
Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 24.04.2026, 16:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Weitere Artikel aus der Automobilbranche:
- Mythos oder Wahrheit: Licht im Dunkel der Alkohol-Mythen
- Bei diesen Vergehen droht neben Geldstrafe auch der Führerscheinentzug!
bud/roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.