Blitzer in Michendorf aktuell am Samstag: Hier nimmt die Polizei am 30.05.2026 Raser ins Visier

Autofahrer aufgepasst! Wer heute, am 30.05.2026 mit überhöhter Geschwindigkeit auf Michendorfs Straßen unterwegs ist, dem könnte Post aus Flensburg drohen. Bei uns auf news.de finden Sie alle mobilen Blitzer in Michendorf an diesem Samstag in der Übersicht.

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Ein kurzes rotes Licht vom Straßenrand und es ist passiert: Fährt man mit überhöhter Geschwindigkeit, ist die Gefahr hoch, in eine Radarfalle zu tappen. (Symbolbild) (Foto) Suche
Ein kurzes rotes Licht vom Straßenrand und es ist passiert: Fährt man mit überhöhter Geschwindigkeit, ist die Gefahr hoch, in eine Radarfalle zu tappen. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / silentalex88

Geblitzt wird in Michendorf den Verkehrsinformationen zufolge im Augenblick an 2 Standorten. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Potsdam-Mittelmark. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Michendorf gerechnet werden.

Michendorf, Kreis Potsdam-Mittelmark: Radarkontrollen am 30.05.2026 in der Region in Brandenburg

Aufgepasst am 📍 Standort K690 (Postleitzahl 14552 in Michendorf): Wie am 30.05.2026 um 12:32 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 70 km/h-Zone.

Daneben wird geblitzt im 📍 Bereich K690, PLZ 14552 in Michendorf. Gemeldet wurde der Blitzer am 30.05.2026 um 12:32 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 70 km/h.

(Stand von: 30.05.2026, 12:45 Uhr)

Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de

Geschwindigkeitskontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Straßenlage an. Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.

Bußgeldkatalog: Wo im Straßenverkehr überall Strafen drohen

Die Regeln für Radarwarner

Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 30.05.2026, 12:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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