Blitzer in Michendorf aktuell am Samstag: Fuß vom Gas! Blitzer am 25.04.2026
Achtung, Radarfalle! In Michendorf kann es für Verkehrsteilnehmer am 25.04.2026 kostspielig werden. Wir zeigen Ihnen, auf welchen Straßen Sie am Samstag besser keine Tempoüberschreitung riskieren sollten.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
Suche
Im Augenblick ist in Michendorf an einem Standort die Gefahr besonders hoch, geblitzt zu werden. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Alle mobilen Blitzer am 25.04.2026 in Michendorf, Kreis Potsdam-Mittelmark, Brandenburg
Geblitzt wird 📍 auf der Potsdamer Straße, PLZ 14552 in Wilhelmshorst. Gemeldet wurde der Blitzer am 25.04.2026 um 15:59 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 60 km/h.
(Stand von: 25.04.2026, 16:45 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de
Zu den am weitesten verbreiteten Verstößen im Straßenverkehr gehört weiterhin die Nichteinhaltung der Höchstgeschwindigkeit - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Fahren Sie immer so, dass es der Verkehrssituation entspricht - entweder im Rahmen der vorgeschriebenen Tempolimits oder situativ angepasst. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Fußgänger und Radfahrer werden es Ihnen danken.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
- Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße im April 2026
- Bußgeldkatalog für Rotlichtvergehen im April 2026
- Bußgelder für zu dichtes Auffahren im April 2026
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 25.04.2026, 16:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Auch interessant zum Thema Auto und Straßenverkehr:
- Unfallflucht, Nötigung und Beleidigung: Bußgelder bei Straftaten im Verkehr
- Lifehacks gegen beschlagene Scheiben im Auto
bud/roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.