Blitzer in Großrosseln aktuell am Freitag: Wo am 07.08.2026 Radarkontrollen stattfinden

Im Straßenverkehr von Großrosseln müssen Verkehrsteilnehmer heute, am Freitag, den 07.08.2026 besonders auf der Hut sein, dass sie nicht von einer Geschwindigkeitskontrolle erfasst werden. Wo momentan ein Blitz vom Straßenrand droht und welche Verstöße geahnded werden, erfahren Sie hier auf news.de.

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Autofahrer sollten ihren Tacho im Auge behalten: Vorallem mobile Geschwindigkeitskontrollen können an jeder Straßenecke lauern. (Symbolbild) (Foto) Suche
Autofahrer sollten ihren Tacho im Auge behalten: Vorallem mobile Geschwindigkeitskontrollen können an jeder Straßenecke lauern. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Ronald Rampsch

Im Augenblick ist in Großrosseln an einem Standort die Gefahr für ein teures Blitzerfoto besonders hoch. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte sind daher ohne Gewähr.

Hier stehen aktuell am 07.08.2026 die Radarfallen in Großrosseln, Kreis Saarbrücken, Saarland

Geblitzt wird 📍 auf der Forststraße, PLZ 66352 in Dorf im Warndt. Gemeldet wurde der Blitzer am 07.08.2026 um 09:33 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 20 km/h.

(Stand von: 07.08.2026, 11:21 Uhr)

Wer rücksichtsvoll fährt, trägt zum Schutz der eigenen Sicherheit und der aller Verkehrsteilnehmer bei. Bitte respektieren Sie die vorgegebenen Geschwindigkeiten und achten Sie besonders auf Radfahrer und Fußgänger.

Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig

Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps

Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Auto steuert, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 07.08.2026, 11:21 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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