Blitzer in Erzhausen aktuell am Donnerstag: Hier müssen Sie sich am 24.09.2026 vor Radarfallen in Acht nehmen

Heute wird in Erzhausen die Geschwindigkeit kontrolliert. Wer am Donnerstag unterwegs ist, sollte besonders wachsam fahren, um einer Radarfalle zu entgehen. was Sie über die mobilen Blitzer in Erzhausen am 24.09.2026 wissen sollten und auf welchen Straßen Sorgfalt angebracht ist, erfahren Sie auf dieser Seite.

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Behalten Sie Ihren Tacho im Auge. Mobile Radarfallen lauern täglich auf anderen Straßen. (Symbolbild) (Foto) Suche
Behalten Sie Ihren Tacho im Auge. Mobile Radarfallen lauern täglich auf anderen Straßen. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

Geblitzt wird in Erzhausen nach aktuellen Informationen gerade an nur einem Standort. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für Hessen sind daher ohne Gewähr.

Erzhausen, Kreis Darmstadt-Dieburg: Aktuelle Radarkontrollen am 24.09.2026 in der Region in Hessen

Geblitzt wird am 📍 Standort Annastraße, PLZ 64390 in Erzhausen. Gemeldet wurde der Blitzer am 24.09.2026 um 10:48 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.

(Stand von: 24.09.2026, 11:17 Uhr)

Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der Verkehrssituation an und beachten Sie die Höchstgeschwindigkeit, um sowohl Ihre Sicherheit als auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Bußgeldkatalog: Wo im Straßenverkehr überall Strafen drohen

Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps

Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 24.09.2026, 11:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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