Blitzer in Erzhausen aktuell am Donnerstag: Wo am 16.04.2026 Radarfallen stehen

Mobile Blitzer in Erzhausen! Auch heute, am Donnerstag, den 16.04.2026 sind Radarkontrollen aufgebaut und sollen Raser zur Vernunft bringen. Hier lesen Sie die aktuell gemeldeten Standorte für mobile Blitzer in Erzhausen.

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Tempokontrollen sind auf unseren Straßen Gang und Gebe. Täglich werden eine Vielzahl von Blitzerfotos verteilt. (Symbolbild) (Foto) Suche
Tempokontrollen sind auf unseren Straßen Gang und Gebe. Täglich werden eine Vielzahl von Blitzerfotos verteilt. (Symbolbild) Bild: dpa / Jan Woitas

Geblitzt wird in Erzhausen nach aktuellen Informationen gerade an 2 Standorten. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Erzhausen kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Alle mobilen Radarkontrollen am 16.04.2026 in Erzhausen, Kreis Darmstadt-Dieburg, Hessen

Seit 16.04.2026 um 19:09 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet auf der Straßenname unbekannt (PLZ 64390 in Erzhausen). Hier sind 50 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

Am 📍 Standort Wolfsgartenallee, PLZ 64390 in Erzhausen (Tempolimit 50 km/h) ist auch momentan ein Blitzer aufgebaut. Der Standortwurde am 16.04.2026 um 17:09 Uhr gemeldet.

(Letzte Aktualisierung: 16.04.2026, 19:15 Uhr)

Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de

Geschwindigkeitskontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrssituation an und halten Sie die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit ein - zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.

Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden

Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 16.04.2026, 19:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

Was sonst noch wichtig ist im Straßenverkehr:

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