Mobile Blitzer in Gefrees aktuell am Montag: Wo wird heute, am 10.08.2026 geblitzt?

Achtung, Radarfalle! In Gefrees kann es für Autofahrer und Autofahrerinnen am 10.08.2026 unangenehm werden. Wir verraten Ihnen, auf welchen Straßen Sie am heutigen Montag auf jeden Fall keine Geschwindigkeitsüberschreitung riskieren sollten.

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Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte sogenannte Panzerblitzer. (Symbolbild) (Foto) Suche
Eine Variante von mobilen oder teilstationären Blitzgeräten ist dieser gut gesicherte sogenannte Panzerblitzer. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

Momentan ist in Gefrees an einem Standort die Gefahr hoch, in eine Radarkontrolle zu rasen. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Bayreuth. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Gefrees gerechnet werden.

Hier stehen aktuell am 10.08.2026 die mobilen Blitzer in Gefrees, Kreis Bayreuth, Bayern

Vorsicht am 📍 Standort St2180 (Postleitzahl 95482 in Gottmannsberg, Neuenreuth): Wie am 10.08.2026 um 18:18 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 65 km/h-Zone.

(Letzte Aktualisierung: 10.08.2026, 19:45 Uhr)

Radarkontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Straßenlage an und beachten Sie die Geschwindigkeitsbegrenzung, um sowohl Ihre Sicherheit als auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig

Die Regeln für Radarwarner

Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 10.08.2026, 19:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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