Mobile Blitzer in Bad Oeynhausen aktuell am Mittwoch: Hier wird heute, am 01.04.2026 geblitzt
Wer am heutigen Mittwoch in Bad Oeynhausen sein Gaspedal nicht unter Kontrolle hat, kann schnell in eine Radarfalle geraten. Am 01.04.2026 werden von der Polizei wieder mobile Tempokontrollen durchgeführt. Hier erfahren Sie alle momentanen Blitzerstandorte in Bad Oeynhausen.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Geblitzt wird in Bad Oeynhausen nach aktuellen Informationen gerade an 2 Standorten. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte sind daher ohne Gewähr.
Die Blitzerstandorte in Bad Oeynhausen, Kreis Minden-Lübbecke, Nordrhein-Westfalen am 01.04.2026
Seit 01.04.2026 um 11:04 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im 📍 Bereich Weserstraße (PLZ 32545 in Bad Oeynhausen). Hier gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
Desweiteren ist ein Blitzer 📍 auf der Dehmer Straße, PLZ 32549 in Plattenberg, Dehme aufgebaut, Tempolimit hier: 50 km/h. Die Position ist seit 01.04.2026 um 10:13 Uhr bekannt.
(Letzte Aktualisierung: 01.04.2026, 12:20 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der Verkehrslage an. Wer die Tempo-Limits einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.
Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland
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Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Kraftfahrzeug steuert, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 01.04.2026, 12:20 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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