Blitzer in Jork aktuell am Donnerstag: Hier müssen Sie sich am 02.04.2026 vor Blitzern in Acht nehmen

Achtung, Radarfalle! Am 02.04.2026 kann es für Autofahrer in Jork kostspielig werden. Erfahren Sie hier, wo Sie am Donnerstag unbedingt das Tempo einhalten sollten, um nicht in eine Kontrolle zu geraten.

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Ob Anhänger, Stativgerät oder Laserpistole - überall können mobile Radarfallen lauern. Fahren Sie stets mit angepasstem Tempo. (Symbolbild) (Foto) Suche
Ob Anhänger, Stativgerät oder Laserpistole - überall können mobile Radarfallen lauern. Fahren Sie stets mit angepasstem Tempo. (Symbolbild) Bild: dpa / Marc Tirl

Momentanen Meldungen zufolge wird in Jork im Augenblick an 2 Standorten geblitzt. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.

Jork, Kreis Stade: Standorte für mobile Blitzer am 02.04.2026 in der Region in Niedersachsen

Geblitzt wird im 📍 Bereich Jorkerfelde, PLZ 21635 in Ladekop. Gemeldet wurde der Blitzer am 02.04.2026 um 10:58 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.

Achtung außerdem im 📍 Bereich Obstmarschenweg (Postleitzahl 21635 in Hove): Hier blitzt es in einer 50 km/h-Zone. Gemeldet wurde diese Position am 02.04.2026 um 10:17 Uhr und zusätzlich bestätigt am 02.04.2026, 12:07 Uhr.

(Stand von: 02.04.2026, 12:18 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Die Geschwindigkeitsüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verstößen im Straßenverkehr und ist Unfallursache Nummer eins. Denken Sie daran: Verkehrssicherheit bedeutet, die Tempovorgaben einzuhalten oder die Geschwindigkeit den aktuellen Umständen anzupassen. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Fußgänger und Fahrradfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.

Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße

Die Regeln für Blitzerwarner

In Deutschland gilt laut Straßenverkehrsordnung: Radarwarnfunktionen über Geräte sind verboten. Dort heißt es sinngemäß: „Fahrzeugführende dürfen kein elektronisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür vorgesehen ist, Polizeikontrollen zu stören.“ Externe Radarwarner sind damit nicht erlaubt. Ein Smartphone darf zwar genutzt werden, aber die Blitzeranzeige in Navigationsprogrammen muss abgeschaltet bleiben. Letztlich ist die sicherste Art, nicht erwischt zu werden, immer noch: die Tempobeschränkungen einzuhalten. Erlaubt sind jedoch Radiowarnungen, da diese nicht gezielt einzelne Autofahrer ansprechen.

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 02.04.2026, 12:18 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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