Mobile Blitzer in Rellingen aktuell am Montag: Hier müssen Sie sich am 30.03.2026 vor Blitzern in Acht nehmen
Achtung, Radarkontrolle! Am 30.03.2026 kann es für Autofahrer in Rellingen kostspielig werden. Erfahren Sie hier, wo Sie am Montag unbedingt vorsichtig fahren sollten, um nicht in eine Kontrolle zu geraten.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Mobile Radarfallen sind derzeitigen Informationen zufolge in Rellingen an einem Standort gemeldet. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Schleswig-Holstein. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Rellingen gerechnet werden.
Die Standorte für Radarfallen in Rellingen, Kreis Pinneberg, Schleswig-Holstein am 30.03.2026
Vorsicht 📍 auf dem Hermann-Löns-Weg (Postleitzahl 25462 in Egenbüttel): Wie am 30.03.2026 um 08:17 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 30 km/h-Zone.
(Stand von: 30.03.2026, 12:18 Uhr)
Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de
Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrslage an. Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
- Bußgelder für Tempoverstöße im März 2026
- Bußgeldkatalog für Rotlichtverstöße im März 2026
- Bußgelder bei Nichteinhalten des Abstands im März 2026
Die Regeln für Blitzerwarner
Nach § 23 StVO ist es Fahrzeugführern untersagt, ein elektronisches Hilfsmittel zu betreiben oder einsatzbereit mitzuführen, das zur Erkennung oder Beeinträchtigung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Betroffen sind nicht nur Radarwarner, sondern auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Smartphone bei sich führt, auf dem eine Radarwarn-App installiert ist, muss zunächst nichts befürchten – strafbar ist nur die Einschaltung während der Fahrt. Wer jedoch einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert hat, der über die Stromversorgung kurzfristig betriebsfähig ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit im Sinne der StVO.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 30.03.2026, 12:18 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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