Blitzer in Halle (Westf.) aktuell am Mittwoch: Hier nimmt die Polizei am 04.03.2026 Raser ins Visier
Rasern in Halle (Westf.) drohen diesen Mittwoch (04.03.2026) hohe Strafgelder, denn es sind Radarfallen aufgebaut. Alle Infos zu mobilen Blitzern und wo Sie heute besonders auf Ihr Tempo achten sollten, lesen Sie hier auf news.de.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Derzeitigen Informationen zufolge wird in Halle (Westf.) im Augenblick an 3 Standorten geblitzt. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Halle (Westf.) kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Hier stehen aktuell am 04.03.2026 die Radarfallen in Halle (Westf.), Kreis Gütersloh, Nordrhein-Westfalen
📍 Auf der Versmolder Straße, PLZ 33790 in Habighorst (Tempolimit 70 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 04.03.2026 um 15:08 Uhr.
Dazu ist ein Blitzer im 📍 Bereich Versmolder Straße, PLZ 33790 in Hörste, Habighorst aufgebaut, Tempolimit hier: 70 km/h. Die Position ist seit 04.03.2026 um 15:02 Uhr bekannt.
Auch wird geblitzt 📍 auf der Versmolder Straße, PLZ 33790 in Habighorst. Gemeldet wurde der Blitzer am 04.03.2026 um 14:35 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 70 km/h.
(Stand von: 04.03.2026, 15:17 Uhr)
Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de
Geschwindigkeitskontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Straßenlage an und halten Sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit ein zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgeldkatalog für Geschwindigkeitsvergehen im März 2026
- Bußgeldkatalog für Rotlichtvergehen im März 2026
- Bußgeldkatalog bei Nichteinhalten des Abstands im März 2026
Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 04.03.2026, 15:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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