Mobile Blitzer in Bremervörde aktuell am Mittwoch: Wo Sie am 03.06.2026 in eine Radarfalle geraten können

Wer an diesem Mittwoch in Bremervörde mit überhöhtem Tempo fährt, kann schnell in eine Radarfalle geraten. Am 03.06.2026 wird wieder geblitzt. Hier erfahren Sie alle aktuellen Blitzerstandorte in Bremervörde.

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Halten Sie sich stets an die Geschwindigkeitsvorschriften, um einen roten Blitz vom Straßenrand zu vermeiden. (Symbolbild) (Foto) Suche
Halten Sie sich stets an die Geschwindigkeitsvorschriften, um einen roten Blitz vom Straßenrand zu vermeiden. (Symbolbild) Bild: dpa / David Ebener

Raser können aktuellen Infos zufolge in Bremervörde im Augenblick auf nur einer Straße in Schwierigkeiten durch einen Blitzer geraten. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für Niedersachsen sind daher ohne Gewähr.

Alle Blitzer am 03.06.2026 in Bremervörde, Kreis Rotenburg (Wümme), Niedersachsen

Am 📍 Standort Auf der Loge, PLZ 27432 in Hesedorf, Ovelgönne (Tempolimit 50 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 03.06.2026 um 11:42 Uhr.

(Stand: 03.06.2026, 12:18 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Geschwindigkeitskontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der entsprechenden Situation an und beachten Sie die Geschwindigkeitsbegrenzung, um sowohl Ihre Sicherheit als auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Bußgeldkatalog: Wo im Straßenverkehr überall Strafen drohen

Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps

Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 03.06.2026, 12:18 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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