Blitzer in Wusterhausen/Dosse aktuell am Dienstag: Wo Sie am 03.03.2026 in eine Radarfalle geraten können
Ein Blitz vom Straßenrand kann teuer werden. Wer heute (03.03.2026) mit überhöhter Geschwindigkeit auf Wusterhausen/Dosses Straßen unterwegs ist, darf sich über ein Blitzerfoto freuen. Wir informieren Sie über die Blitzerpositionen am heutigen Dienstag und was Sie beachten müssen.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Aktuellen Informationen zufolge wird in Wusterhausen/Dosse im Augenblick an einem Standort geblitzt. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für die Region Ostprignitz-Ruppin sind daher ohne Gewähr.
Die Standorte für Radarfallen in Wusterhausen/Dosse, Kreis Ostprignitz-Ruppin, Brandenburg am 03.03.2026
Geblitzt wird 📍 auf dem Plänitzer Weg, PLZ 16868 in Plänitzer Siedlung. Gemeldet wurde der Blitzer am 03.03.2026 um 07:33 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.
(Letzte Aktualisierung: 03.03.2026, 07:45 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de
Mit angepasstem Verhalten im Straßenverkehr sorgen Sie nicht nur für Ihre eigene Sicherheit, sondern auch für die aller anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher immer an die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fahrradfahrern und Fußgänger.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
- Bußgelder für Tempoverstöße im März 2026
- Bußgeldkatalog für Ampelvergehen im März 2026
- Bußgeldkatalog für Abstandsvergehen im März 2026
Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Auto steuert, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 03.03.2026, 07:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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