Mobile Blitzer in Bad Nauheim aktuell am Donnerstag: Mobile Blitzer am 05.03.2026

Achtung, Radarkontrolle! In Bad Nauheim kann es für Autofahrer am 05.03.2026 kostspielig werden. Wir zeigen Ihnen, auf welchen Straßen Sie am Donnerstag besser keine Geschwindigkeitsverstöße riskieren sollten.

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Autofahrer sollten stets ihr Tacho im Auge behalten, um nicht in eine Radarfalle zu geraten. (Symbolbild) (Foto) Suche
Autofahrer sollten stets ihr Tacho im Auge behalten, um nicht in eine Radarfalle zu geraten. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Denis Rozhnovsky

Raser können derzeitigen Infos zufolge in Bad Nauheim auf nur einer Straße in Bedrängis durch überhöhte Geschwindigkeit kommen. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Bad Nauheim gerechnet werden.

Alle Blitzer am 05.03.2026 in Bad Nauheim, Wetteraukreis, Hessen

Vorsicht am 📍 Standort Friedberger Straße (Postleitzahl 61231 in Bad Nauheim, Grießbreiviertel): Wie am 05.03.2026 um 10:51 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 30 km/h-Zone.

(Letzte Aktualisierung: 05.03.2026, 14:20 Uhr)

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Nach wie vor zählt eine Geschwindigkeitsüberschreitung zu den meistbegangenen Verkehrsverstößen - und bleibt die führende Unfallursache. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gilt: Halten Sie die vorgegebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen ein oder richten Sie Ihr Tempo nach den Umständen im Straßenverkehr. Vor allem Radfahrer und Fußgänger, aber auch alle anderen Verkehrsteilnehmer, profitieren davon und werden es Ihnen danken.

Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße

Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein PKW fährt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 05.03.2026, 14:20 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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