Mobile Blitzer in Schlaitdorf aktuell am Samstag: Wo Sie am 31.01.2026 in eine Radarfalle geraten können
Achtung, Radarkontrolle! In Schlaitdorf kann es für Verkehrsteilnehmer am 31.01.2026 kostspielig werden. Auf diesen Straßen ist am Samstag besondere Vorsicht geboten - hier sollten Sie keine Geschwindigkeitsüberschreitung riskieren.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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In Schlaitdorf sind aktuellen Informationen zufolge gerade 2 mobile Radargeräte gemeldet. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Baden-Württemberg. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Schlaitdorf gerechnet werden.
Alle mobilen Radarfallen am 31.01.2026 in Schlaitdorf, Kreis Esslingen, Baden-Württemberg
Achtung im 📍 Bereich B27 (Postleitzahl 72667 in Schlaitdorf): Wie am 31.01.2026 um 08:24 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 120 km/h-Zone geblitzt.
Daneben wird geblitzt am 📍 Standort B27, PLZ 72667 in Schlaitdorf. Gemeldet wurde der Blitzer am 31.01.2026 um 08:22 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 120 km/h.
(Letzte Aktualisierung: 31.01.2026, 10:15 Uhr)
Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de
Blitzer dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der Verkehrssituation an. Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.
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Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Nach § 23 StVO ist es Fahrzeugführern untersagt, ein elektronisches Hilfsmittel zu betreiben oder einsatzbereit mitzuführen, das zur Erkennung oder Beeinträchtigung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Betroffen sind nicht nur Radarwarner, sondern auch sogenannte Laserblocker. Wer ein Smartphone bei sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst nichts befürchten – strafbar ist nur die aktive Nutzung während der Fahrt. Wer jedoch einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert hat, der über die Bordelektrik kurzfristig betriebsfähig ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit im Sinne der StVO.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 31.01.2026, 10:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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