Blitzer in Kenn aktuell am Donnerstag: Hier wird heute, am 15.01.2026 geblitzt

Temposündern in Kenn drohen diesen Donnerstag (15.01.2026) saftige Ordnungsgelder, denn es sind Radarfallen aufgebaut. Alle Infos zu mobilen Blitzern und wo Sie heute besonders vorsichtig sein sollten, lesen Sie hier auf news.de.

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Einige Varianten von mobilen Blitzgeräten sind sehr schnell und flexibel einsetzbar und können an jeder Straßenecke lauern. (Symbolbild) (Foto) Suche
Einige Varianten von mobilen Blitzgeräten sind sehr schnell und flexibel einsetzbar und können an jeder Straßenecke lauern. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Iveta

Geblitzt wird in Kenn den Verkehrsinformationen zufolge gerade an nur einem Standort. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Trier-Saarburg. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Kenn gerechnet werden.

Alle Radarfallen am 15.01.2026 in Kenn, Kreis Trier-Saarburg, Rheinland-Pfalz

Seit 15.01.2026 um 10:00 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort A602 (PLZ 54344 in Kenn). Hier gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 10 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

(Stand von: 15.01.2026, 10:16 Uhr)

Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de

Radarkontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der entsprechenden Situation an und beachten Sie die Geschwindigkeitsbegrenzung, um sowohl Ihre Sicherheit als auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig

Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung ist es Fahrzeugführern untersagt, ein elektronisches Hilfsmittel zu betreiben oder einsatzbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt ist. Betroffen sind nicht nur Blitzerwarner, sondern auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy bei sich führt, auf dem eine Radarwarn-App installiert ist, muss zunächst nichts befürchten – strafbar ist nur die aktive Nutzung während der Fahrt. Wer jedoch einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert hat, der über die Stromversorgung kurzfristig betriebsfähig ist, begeht eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 15.01.2026, 10:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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