Mobile Blitzer in Heuchelheim bei Frankenthal aktuell am Donnerstag: Hier nimmt die Polizei am 06.08.2026 Raser ins Visier
Achtung, Radarfalle! Am 06.08.2026 kann es für Autofahrer und Autofahrerinnen in Heuchelheim bei Frankenthal teuer werden. Wir zeigen Ihnen, auf welchen Straßen Sie am Donnerstag besser keine Tempoüberschreitung riskieren sollten.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Aktuellen Meldungen zufolge wird in Heuchelheim bei Frankenthal gerade an einem Standort geblitzt. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Heuchelheim bei Frankenthal gerechnet werden.
Hier stehen aktuell am 06.08.2026 die Radarfallen in Heuchelheim bei Frankenthal, Rhein-Pfalz-Kreis, Rheinland-Pfalz
Geblitzt wird am 📍 Standort Bahnhofstraße, PLZ 67259 in Heuchelheim bei Frankenthal. Gemeldet wurde der Blitzer am 06.08.2026 um 13:34 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.
(Stand: 06.08.2026, 15:16 Uhr)
Wenn Sie Ihr Fahrverhalten den Bedingungen auf den Straßen anpassen, schützen Sie sowohl sich als auch andere. Bitte beachten Sie immer die vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgeldkatalog für Tempovergehen im August 2026
- Bußgeldkatalog für Ampelverstöße im August 2026
- Bußgeldkatalog für Abstandsvergehen im August 2026
Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Nach § 23 StVO ist es Fahrzeugführern untersagt, ein elektronisches Hilfsmittel zu betreiben oder einsatzbereit mitzuführen, das zur Erkennung oder Beeinträchtigung von Kontrollmaßnahmen bestimmt ist. Betroffen sind nicht nur Blitzerwarner, sondern auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy bei sich führt, auf dem eine Blitzer-App installiert ist, muss zunächst nichts befürchten – strafbar ist nur die aktive Nutzung während der Fahrt. Wer jedoch einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert hat, der über die Bordelektrik kurzfristig betriebsfähig ist, begeht eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 06.08.2026, 15:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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