Blitzer in Neulußheim aktuell am Dienstag: Mobile Blitzer am 28.07.2026
Temposündern in Neulußheim drohen diesen Dienstag (28.07.2026) deftige Ordnungsgelder, denn es blitzt wieder vom Straßenrand. Alle Meldungen zu mobilen Blitzern und wo Sie heute besonders vorsichtig sein sollten, erfahren Sie hier auf news.de.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Zu schnelle Autofahrer und Autofahrerinnen können derzeitigen Meldungen zufolge in Neulußheim im Augenblick auf nur einer Straße in Schwierigkeiten durch einen mobilen Blitzer geraten. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte sind daher ohne Gewähr.
Die Standorte für Radarkontrollen in Neulußheim, Rhein-Neckar-Kreis, Baden-Württemberg am 28.07.2026
Geblitzt wird am 📍 Standort Sankt-Leoner-Straße, PLZ 68809 in Neulußheim, Alter Pfarrgarten. Gemeldet wurde der Blitzer am 28.07.2026 um 14:53 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.
(Stand von: 28.07.2026, 15:15 Uhr)
Ein vorausschauendes Fahrverhalten erhöht nicht nur Ihre Sicherheit, sondern auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher jederzeit an die zulässigen Temoplimits und zeigen Sie Rücksicht gegenüber Fahrradfahrern und Fußgängern.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
- Bußgelder für Geschwindigkeitsvergehen im Juli 2026
- Bußgelder für Rotlichtverstöße im Juli 2026
- Bußgelder für zu dichtes Auffahren im Juli 2026
Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Auto steuert, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 28.07.2026, 15:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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