Blitzer in Sankt Wendel aktuell am Mittwoch: Hier nimmt die Polizei am 02.09.2026 Raser ins Visier
Rasern in Sankt Wendel drohen diesen Mittwoch (02.09.2026) deftige Bußgelder, denn es wird wieder geblitzt. Alle Infos zu mobilen Blitzern und wo Sie heute besonders auf Ihre Geschwindkeit achten sollten, lesen Sie hier auf news.de.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Aktuellen Meldungen zufolge wird in Sankt Wendel im Augenblick an einem Standort geblitzt. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Hier stehen aktuell am 02.09.2026 die mobilen Radarkontrollen in Sankt Wendel, Kreis St. Wendel, Saarland
Achtung im 📍 Bereich Beethovenstraße (Postleitzahl 66606 in Sankt Wendel): Wie am 02.09.2026 um 13:59 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 30 km/h-Zone geblitzt.
(Letzte Aktualisierung: 02.09.2026, 15:19 Uhr)
Nach wie vor zählt zu schnelles Fahren zu den meistbegangenen Verkehrsverstößen - und bleibt die führende Unfallursache. Bitte fahren Sie zur allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Fußgänger und Radfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.
Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland
- Bußgelder für Geschwindigkeitsvergehen im September 2026
- Bußgelder für Ampelverstöße im September 2026
- Bußgelder bei Nichteinhalten des Abstands im September 2026
Die Regeln für Radarwarner
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 02.09.2026, 15:19 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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