Mobile Blitzer in Bad Berneck im Fichtelgebirge aktuell am Dienstag: Hier wird heute, am 24.03.2026 geblitzt
Im Umkreis von Bad Berneck im Fichtelgebirge müssen Autofahrer und Autofahrerinnen heute (Dienstag, 24.03.2026) darauf achten, dass die Tachonadel nicht zu viel anzeigt. Wo momentan geblitzt wird und mit welchen Strafgeldern zu rechnen ist, lesen Sie hier auf news.de.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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In Bad Berneck im Fichtelgebirge wurde nach aktuellen Angaben ein mobiler Blitzer aufgebaut. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 24.03.2026, 10:47 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.
Bad Berneck im Fichtelgebirge, Kreis Bayreuth: Radarfallen am 24.03.2026 in der Region in Bayern
Seit 24.03.2026 um 10:01 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort B303 (PLZ 95460 in Schmelz, Juliusthal (Mittlerer Röhrenhof)). Hier sind 60 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Stand von: 24.03.2026, 10:47 Uhr)
Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de
Wer rücksichtsvoll fährt, trägt zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer bei. Halten Sie sich daher jederzeit an die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Radfahrern und Fußgänger.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen im März 2026
- Bußgeldkatalog für Ampelverstöße im März 2026
- Bußgelder für Abstandsvergehen im März 2026
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein PKW fährt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 24.03.2026, 10:47 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Was sonst noch wichtig ist im Straßenverkehr:
- Für immer weg: Wann droht der dauerhafte Entzug der Fahrerlaubnis?
- Sind Sie geblitzt worden? Geblitzt.de prüft Ihren Bußgeldbescheid und die rechtlichen Möglichkeiten
bud/roj/news.de
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