Mobile Blitzer in Heideland aktuell am Mittwoch: Raser aufgepasst! Hier wird am 12.08.2026 geblitzt

Eine Radarkontrolle kann teuer werden. Wer am heutigen 12.08.2026 mit zu hoher Geschwindigkeit auf Heidelands Straßen unterwegs ist, darf sich über ein Blitzerfoto freuen. Wir informieren Sie über die Blitzerstandorte am heutigen Mittwoch und worauf Sie achten müssen.

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Blitzer-Anhänger dieser Art, dem sogenannten Enforcement Trailer, funktionieren mit Laser- bzw. Lidartechnologie. Man bemerkt einen Blitzer am kurz aufleuchtenden roten Licht. (Symbolbild) (Foto) Suche
Blitzer-Anhänger dieser Art, dem sogenannten Enforcement Trailer, funktionieren mit Laser- bzw. Lidartechnologie. Man bemerkt einen Blitzer am kurz aufleuchtenden roten Licht. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / photowahn

In Heideland ist aktuellen Informationen zufolge gerade genau ein mobiles Radargerät gemeldet. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 12.08.2026, 11:47 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.

Die Blitzerstandorte in Heideland, Saale-Holzland-Kreis, Thüringen am 12.08.2026

Vorsicht am 📍 Standort A9 (Postleitzahl 07613 in Königshofen): Wie am 12.08.2026 um 09:04 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 120 km/h-Zone.

(Stand: 12.08.2026, 11:47 Uhr)

Geschwindigkeitskontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der Straßenlage an und beachten Sie die Geschwindigkeitsbegrenzung, um sowohl Ihre Sicherheit als auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland

Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!

Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Kraftfahrzeug steuert, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 12.08.2026, 11:47 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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