Blitzer in Schloß Holte-Stukenbrock aktuell am Sonntag: Wo am 07.12.2025 Radarfallen stehen
Mobile Blitzer in Schloß Holte-Stukenbrock! Auch heute (Sonntag, 07.12.2025) sind Radarfallen am Straßenrand aufgebaut und ahnden Geschwindigkeitsübertretungen. Hier lesen Sie die aktuell gemeldeten Standorte für mobile Blitzer in Schloß Holte-Stukenbrock.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Geblitzt wird in Schloß Holte-Stukenbrock nach aktuellen Informationen gerade an nur einem Standort. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Schloß Holte-Stukenbrock kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
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Alle mobilen Blitzer am 07.12.2025 in Schloß Holte-Stukenbrock, Kreis Gütersloh, Nordrhein-Westfalen
📍 Auf der Bielefelder Straße, PLZ 33758 in Stukenbrock (Tempolimit 80 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 07.12.2025 um 11:00 Uhr.
(Stand von: 07.12.2025, 11:15 Uhr)
Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de
Wer rücksichtsvoll fährt, trägt zum Schutz der eigenen Sicherheit und der aller Verkehrsteilnehmer bei. Bitte respektieren Sie die vorgeschriebenen Temoplimits und achten Sie besonders auf Fahrradfahrer und Fußgänger.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgelder für Tempovergehen im Dezember 2025
- Bußgeldkatalog für Ampelvergehen im Dezember 2025
- Bußgeldkatalog für Abstandsvergehen im Dezember 2025
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
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+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 07.12.2025, 11:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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