Blitzer in Schloß Holte-Stukenbrock aktuell am Montag: Hier wird heute, am 01.06.2026 geblitzt
"Tacho im Auge behalten" heißt es am 01.06.2026. Auch an diesem Montag sollten sich alle Autofahrerinnen und Autofahrer in Schloß Holte-Stukenbrock an die erlaubte Geschwindigkeit halten, denn es sind Radarfallen aufgebaut! In diesem Artikel informieren wir Sie, auf welchen Straßen sich die Blitzer in Schloß Holte-Stukenbrock befinden und was sonst noch wichtig ist.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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In Schloß Holte-Stukenbrock sind aktuellen Informationen zufolge gerade 2 mobile Radargeräte aufgebaut. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Schloß Holte-Stukenbrock kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Hier stehen aktuell am 01.06.2026 die Radarkontrollen in Schloß Holte-Stukenbrock, Kreis Gütersloh, Nordrhein-Westfalen
Geblitzt wird im 📍 Bereich Holter Straße, PLZ 33758 in Stukenbrock. Gemeldet wurde der Blitzer am 01.06.2026 um 12:09 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.
Seit 01.06.2026 um 10:44 Uhr ist desweiteren eine mobile Radarfalle am 📍 Standort Kaunitzer Straße (PLZ 33758 in Liemke) gemeldet. Halten Sie sich hier an die erlaubten 50 km/h.
(Stand: 01.06.2026, 12:16 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de
Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verkehrsverstöße auf den Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Denken Sie daran: Verkehrssicherheit bedeutet, die Tempovorgaben einzuhalten oder die Geschwindigkeit den aktuellen Umständen anzupassen. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Fußgänger und Radfahrer werden es Ihnen danken.
Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße
- Bußgelder für Tempoüberschreitungen im Juni 2026
- Bußgeldkatalog für Rotlichtvergehen im Juni 2026
- Bußgelder für Abstandsunterschreitung im Juni 2026
Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder einsatzbereit mitzuführen, das zur Erkennung oder Beeinträchtigung von Kontrollmaßnahmen bestimmt ist. Betroffen sind nicht nur Blitzerwarner, sondern auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Smartphone bei sich führt, auf dem eine Radarwarn-App installiert ist, muss zunächst nichts befürchten – strafbar ist nur die Einschaltung während der Fahrt. Wer jedoch einen externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett installiert hat, der über die Bordelektrik kurzfristig betriebsfähig ist, begeht eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 01.06.2026, 12:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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