Blitzer in Sörup aktuell am Donnerstag: Fuß vom Gas! Radarkontrollen am 02.04.2026
Am 02.04.2026 heißt es: "Fuß vom Gas". Auch am heutigen Donnerstag sollten sich alle Autofahrerinnen und Autofahrer in Sörup an die erlaubte Geschwindigkeit halten, denn es wird geblitzt! Wir haben alle Positionen für mobile Blitzer in Sörup für Sie gesammelt.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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In Sörup wurde nach aktuellen Angaben ein mobiler Blitzer gemeldet. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Sörup kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Hier stehen aktuell am 02.04.2026 die Radarkontrollen in Sörup, Kreis Schleswig-Flensburg, Schleswig-Holstein
Geblitzt wird am 📍 Standort Sörupmühle, PLZ 24966 in Flatzby, Sörupmühle. Gemeldet wurde der Blitzer am 02.04.2026 um 07:02 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.
(Stand von: 02.04.2026, 08:17 Uhr)
Geblitzt worden? Bußgeldbescheid einreichen und Zeit und Geld sparen: Geblitzt.de
Die Tempoüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verkehrsverstößen und ist Unfallursache Nummer eins. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gilt: Halten Sie die vorgegebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen ein oder richten Sie Ihr Tempo nach den Umständen im Straßenverkehr. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Passanten und Fahrradfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
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Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 02.04.2026, 08:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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