Blitzer in Lüchow aktuell am Mittwoch: Wo wird heute, am 01.04.2026 geblitzt?

Hinweis für alle Autofahrer! Wer heute, am 01.04.2026 mit zu hohem Tempo auf Lüchows Straßen unterwegs ist, muss mit hohen Gebühren bis hin zum Führerscheinentzug rechnen. Hier finden Sie alle mobilen Blitzer in Lüchow am heutigen Mittwoch in der Übersicht.

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Blitzer-Anhänger dieser Art, dem sogenannten Enforcement Trailer, funktionieren mit Laser- bzw. Lidartechnologie. (Symbolbild) (Foto) Suche
Blitzer-Anhänger dieser Art, dem sogenannten Enforcement Trailer, funktionieren mit Laser- bzw. Lidartechnologie. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / photowahn

Temposünder können derzeitigen Meldungen zufolge in Lüchow im Augenblick auf insgesamt 2 Straßen in Schwierigkeiten durch eine Radarfalle geraten. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Lüchow kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Lüchow, Kreis Lüchow-Dannenberg: Standorte für mobile Blitzer am 01.04.2026 in der Region in Niedersachsen

Seit 01.04.2026 um 15:53 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet im 📍 Bereich B248 (PLZ 29439 in Lüsen). Hier sind 70 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

Desweiteren steht ein Blitzer am 📍 Standort Seerau in der Lucie, PLZ 29439 in Seerau in der Lucie. Der Standort wurde am 01.04.2026 um 14:45 Uhr gemeldet. Die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung liegt bei 60 km/h.

(Letzte Aktualisierung: 01.04.2026, 16:46 Uhr)

Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de

Radarkontrollen dienen der Sicherheit im Verkehr. Bitte passen Sie Ihr Tempo immer der Straßenlage an und halten Sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit ein - zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.

Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig

Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!

Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung ist es verboten, Geräte zu nutzen oder einsatzbereit mitzuführen, die zur Warnung oder Beeinflussung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt sind. Dies betrifft nicht nur Radarwarner, sondern auch Laserstörgeräte. Wer lediglich ein Handy mit installierter Radarwarn-App bei sich trägt, macht sich noch nicht strafbar - problematisch wird es erst, wenn die App während der Fahrt aktiv genutzt wird. Anders sieht es bei einem externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett aus: Ist dieser über die Stromversorgung] einsatzbereit, liegt eine strafbare Handlung nach der StVO vor.

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 01.04.2026, 16:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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