Mobile Blitzer in Weißenfels aktuell am Freitag: Fuß vom Gas! Radarfallen am 19.12.2025

Im Straßenverkehr von Weißenfels müssen Verkehrsteilnehmer heute, am Freitag, den 19.12.2025 auf der Hut sein, dass das Tachometer nicht zu viel anzeigt. Wo es aktuell blitzt und wie hoch die Ordnungsgelder ausfallen können, zeigen wir Ihnen hier auf news.de.

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Raser sollten sich immer an die vorgegebene Geschwindigkeit halten, bei überhöhtem Tempo kann es teuer werden. (Symbolbild) (Foto) Suche
Raser sollten sich immer an die vorgegebene Geschwindigkeit halten, bei überhöhtem Tempo kann es teuer werden. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Ralf Geithe

Raser können aktuellen Meldungen zufolge in Weißenfels auf nur einer Straße in einen Blitzer tappen. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Weißenfels kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Alle Radarkontrollen am 19.12.2025 in Weißenfels, Burgenlandkreis, Sachsen-Anhalt

Aufgepasst 📍 auf dem Schkortelweg (Postleitzahl 06667 in Reichardtswerben, Tagewerben): Wie am 19.12.2025 um 19:02 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 30 km/h-Zone geblitzt.

(Stand: 19.12.2025, 19:45 Uhr)

Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de

Radarkontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der entsprechenden Situation an und halten Sie die erlaubte Höchstgeschwindigkeit ein zu Ihrem eigenen und dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer.

Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 19.12.2025, 19:45 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

Was sonst noch wichtig ist im Straßenverkehr:

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