Mobile Blitzer in Kolkwitz aktuell am Dienstag: Hier müssen Sie sich am 16.06.2026 vor Radarfallen in Acht nehmen

In Kolkwitz wird heute geblitzt! An diesem Dienstag müssen Autofahrer besonders wach sein, wenn sie keine Temposünde begehen wollen. was Sie über die mobilen Blitzer in Kolkwitz am 16.06.2026 wissen sollten und auf welchen Straßen Sorgfalt angebracht ist, erfahren Sie jetzt bei news.de.

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Ein kurzes rotes Licht vom Straßenrand und es ist passiert: Fährt man mit überhöhter Geschwindigkeit, ist die Gefahr hoch, in eine Radarfalle zu tappen. (Symbolbild) (Foto) Suche
Ein kurzes rotes Licht vom Straßenrand und es ist passiert: Fährt man mit überhöhter Geschwindigkeit, ist die Gefahr hoch, in eine Radarfalle zu tappen. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / silentalex88

Mobile Radarfallen sind derzeitigen Informationen zufolge in Kolkwitz an einem Standort gemeldet. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Spree-Neiße. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Kolkwitz gerechnet werden.

Alle Radarfallen am 16.06.2026 in Kolkwitz, Kreis Spree-Neiße, Brandenburg

Am 📍 Standort Berliner Chaussee, PLZ 03099 in Limberg (Tempolimit 30 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 16.06.2026 um 07:12 Uhr.

(Stand von: 16.06.2026, 08:47 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Mit sicherem Fahrstil sorgen Sie nicht nur für Ihre eigene Sicherheit, sondern auch für die aller anderen Verkehrsteilnehmer. Bitte beachten Sie jederzeit die zulässigen Temoplimits und nehmen Sie Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer.

Bußgeldkatalog: Wo im Straßenverkehr überall Strafen drohen

Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Auto steuert, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 16.06.2026, 08:47 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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