Mobile Blitzer in Schenkendöbern aktuell am Dienstag: Fuß vom Gas! Radarfallen am 31.03.2026

Mobile Blitzer in Schenkendöbern! Auch heute, am Dienstag, den 31.03.2026 sind Radarkontrollen versteckt und sollen Raser zur Vernunft bringen. Hier lesen Sie die aktuell gemeldeten Standorte für mobile Blitzer in Schenkendöbern.

Erstellt von - Uhr

Raser sollten sich an die vorgegebene Geschwindigkeit halten. Mobile Blitzerkästen wie dieser ahnden jeden Tempoverstoß. (Symbolbild) (Foto) Suche
Raser sollten sich an die vorgegebene Geschwindigkeit halten. Mobile Blitzerkästen wie dieser ahnden jeden Tempoverstoß. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

Im Augenblick ist in Schenkendöbern an einem Standort die Gefahr hoch, in eine Geschwindigkeitskontrolle zu fahren. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Spree-Neiße. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Schenkendöbern gerechnet werden.

Hier stehen aktuell am 31.03.2026 die mobilen Radarkontrollen in Schenkendöbern, Kreis Spree-Neiße, Brandenburg

Seit 31.03.2026 um 07:52 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort L50 (PLZ 03172 in Bärenklau, Inselberg). Hier sind 60 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

(Stand von: 31.03.2026, 08:46 Uhr)

Geblitzt worden? Hier finden Sie Hilfe: Geblitzt.de

Zu den am weitesten verbreiteten Verkehrsverstößen gehört weiterhin die Geschwindigkeitsüberschreitung - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gilt: Halten Sie die Höchstgeschwindigkeit ein oder richten Sie Ihr Tempo nach den Umständen im Straßenverkehr. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.

Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland

Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Nach Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung ist es verboten, technische Hilfsmittel zu nutzen oder betriebsbereit mitzuführen, die zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungs-Maßnahmen bestimmt sind. Dies betrifft nicht nur Radarwarner, sondern auch Laserstörgeräte. Wer lediglich ein Smartphone mit installierter Blitzer-App bei sich trägt, macht sich noch nicht strafbar - problematisch wird es erst, wenn die App während der Fahrt aktiv genutzt wird. Anders sieht es bei einem externen Radarwarner auf dem Armaturenbrett aus: Ist dieser über die Bordspannung] kurzfristig nutzbar, liegt eine strafbare Handlung nach der StVO vor.

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 31.03.2026, 08:46 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

Weitere interessante KFZ-Themen:

/roj/news.de

Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.