Mobile Blitzer in Neustadt an der Weinstraße aktuell am Freitag: Hier müssen Sie sich am 09.01.2026 vor Blitzern in Acht nehmen

"Tacho im Auge behalten" heißt es am 09.01.2026. Diesen Freitag sollten sich alle Autofahrer in Neustadt an der Weinstraße an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten, denn es wird geblitzt! Wir haben alle Standorte für mobile Blitzer in Neustadt an der Weinstraße im Überblick.

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Autofahrer sollten stets ihr Tacho im Auge behalten, um nicht in eine Radarfalle zu geraten. (Symbolbild) (Foto) Suche
Autofahrer sollten stets ihr Tacho im Auge behalten, um nicht in eine Radarfalle zu geraten. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Denis Rozhnovsky

Im Augenblick ist in Neustadt an der Weinstraße an einem Standort die Gefahr hoch, in eine Radarkontrolle zu geraten. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Neustadt an der Weinstraße kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Alle mobilen Blitzer am 09.01.2026 in Neustadt an der Weinstraße, Rheinland-Pfalz

Am 📍 Standort Landwehrstraße, PLZ 67433 in Neustadt an der Weinstraße (Tempolimit 30 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 09.01.2026 um 13:09 Uhr.

(Letzte Aktualisierung: 09.01.2026, 14:16 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Die Geschwindigkeitsüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verstößen im Straßenverkehr und ist Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie zur allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Rücksicht im Straßenverkehr zahlt sich aus: Vor allem Passanten und Fahrradfahrer werden es Ihnen danken.

Bußgeldkatalog: Wo im Straßenverkehr überall Strafen drohen

Blitzer-Apps und Radarwarner sind während der Fahrt verboten

Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein PKW fährt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 09.01.2026, 14:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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