Mobile Blitzer in Neustadt an der Weinstraße aktuell am Dienstag: Hier müssen Sie sich am 14.04.2026 vor Radarfallen in Acht nehmen

Vorsicht Autofahrer und Autofahrerinnen! Wer am heutigen Dienstag (14.04.2026) zu schnell auf den Straßen von Neustadt an der Weinstraße unterwegs ist, könnte Post aus Flensburg bekommen. Bei uns auf news.de finden Sie alle Standorte mobiler Blitzer in Neustadt an der Weinstraße am Dienstag in der Übersicht.

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Mobile Blitzgeräte wie dieses kleine Dreibein lauern täglich im ganzen Bundesgebiet auf Raser. (Symbolbild) (Foto) Suche
Mobile Blitzgeräte wie dieses kleine Dreibein lauern täglich im ganzen Bundesgebiet auf Raser. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Robert Poorten

Geblitzt wird in Neustadt an der Weinstraße nach aktuellen Informationen gerade an nur einem Standort. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Rheinland-Pfalz. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Neustadt an der Weinstraße gerechnet werden.

Alle mobilen Radarfallen am 14.04.2026 in Neustadt an der Weinstraße, Rheinland-Pfalz

Seit 14.04.2026 um 13:30 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet auf dem Schildweg (PLZ 67435 in Lachen-Speyerdorf, Speyerdorf). Hier sind 30 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.

(Stand von: 14.04.2026, 15:15 Uhr)

Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de

Wenn Sie Ihr Fahrverhalten den Bedingungen anpassen, schützen Sie sowohl sich als auch andere. Bitte respektieren Sie die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und achten Sie besonders auf Radfahrer und Fußgänger.

Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig

Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps

In Deutschland gilt laut Straßenverkehrsordnung: Radarwarnfunktionen über Geräte sind verboten. Dort heißt es sinngemäß: „Fahrzeugführende dürfen kein technisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür vorgesehen ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen.“ Externe Radarwarner sind damit nicht erlaubt. Ein Smartphone darf zwar genutzt werden, aber die Blitzeranzeige in Navigationsprogrammen muss abgeschaltet bleiben. Letztlich ist die sicherste Art, ein Blitzerfoto zu vermeiden, immer noch: die Tempobeschränkungen einzuhalten. Blitzerwarnungen im Rundfunk sind erlaubt, da diese nicht gezielt einzelne Autofahrer ansprechen.

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 14.04.2026, 15:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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