Blitzer in Neustadt an der Weinstraße aktuell am Dienstag: Fuß vom Gas! Radarkontrollen am 05.05.2026

Mobile Blitzer in Neustadt an der Weinstraße! Auch am heutigen Dienstag (05.05.2026) sind Radarkontrollen am Straßenrand versteckt und ahnden Tempoüberschreitungen. Hier lesen Sie die aktuell gemeldeten Standorte für mobile Blitzer in Neustadt an der Weinstraße.

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Halten Sie sich stets an die Geschwindigkeitsvorschriften, um einen roten Blitz vom Straßenrand zu vermeiden. (Symbolbild) (Foto) Suche
Halten Sie sich stets an die Geschwindigkeitsvorschriften, um einen roten Blitz vom Straßenrand zu vermeiden. (Symbolbild) Bild: dpa / David Ebener

Derzeitigen Meldungen zufolge wird in Neustadt an der Weinstraße gerade an 2 Standorten geblitzt. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Rheinland-Pfalz. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Neustadt an der Weinstraße gerechnet werden.

Hier stehen aktuell am 05.05.2026 die mobilen Blitzer in Neustadt an der Weinstraße, Rheinland-Pfalz

Aufgepasst am 📍 Standort Duttweiler Straße (Postleitzahl 67435 in Geinsheim): Wie am 05.05.2026 um 06:18 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 30 km/h-Zone.

Auch wird geblitzt am 📍 Standort Gäustraße, PLZ 67435 in Geinsheim. Gemeldet wurde der Blitzer am 05.05.2026 um 06:05 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 50 km/h.

(Stand von: 05.05.2026, 07:15 Uhr)

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Wenn Sie Ihr Fahrverhalten den Bedingungen auf den Straßen anpassen, schützen Sie sowohl sich als auch andere. Bitte respektieren Sie die vorgegebenen Geschwindigkeiten und achten Sie besonders auf Radfahrer und Fußgänger.

Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden

Wie verhält es sich mit dem Toleranzabzug bei mobilen Blitzern?

Zwischen mobilen und stationären Blitzern gibt es beim Toleranzwert keinen Unterschied. Auch die Stadtlage spielt keine Rolle. Kleinere Abweichungen ergeben sich lediglich durch unterschiedliche Messpräzision der Geräte. Im Regelfall gilt: Unter 100 km/h werden 3 km/h abgezogen, bei Geschwindigkeiten über 100 km/h drei Prozent des gemessenen Wertes.

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 05.05.2026, 07:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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