Blitzer in Schonungen aktuell am Mittwoch: Hier stehen am 17.06.2026 mobile Radarfallen

Achtung, Radarkontrolle! In Schonungen kann es für Autofahrer am 17.06.2026 unangenehm werden. Erfahren Sie hier, wo Sie am Mittwoch unbedingt das Tempo einhalten sollten, um nicht in eine Kontrolle zu geraten.

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Ob Anhänger, Stativgerät oder Laserpistole - überall können mobile Radarfallen lauern. Fahren Sie stets mit angepasstem Tempo. (Symbolbild) (Foto) Suche
Ob Anhänger, Stativgerät oder Laserpistole - überall können mobile Radarfallen lauern. Fahren Sie stets mit angepasstem Tempo. (Symbolbild) Bild: dpa / Marc Tirl

Geblitzt wird in Schonungen den Verkehrsinformationen zufolge gerade an nur einem Standort. Die unten aufgeführten Blitzerstandorte basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand vom 17.06.2026, 19:17 Uhr. Mit Geschwindigkeitskontrollen müssen Sie darüber hinaus immer im gesamten Stadtgebiet rechnen.

Hier stehen aktuell am 17.06.2026 die Radarfallen in Schonungen, Kreis Schweinfurt, Bayern

Geblitzt wird im 📍 Bereich B303, PLZ 97453 in Waldsachsen. Gemeldet wurde der Blitzer am 17.06.2026 um 15:29 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 70 km/h.

(Stand von: 17.06.2026, 19:17 Uhr)

Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de

Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher immer an die vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fahrradfahrern und Fußgänger.

Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Apps mit Live-Blitzerwarnung auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 17.06.2026, 19:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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