Mobile Blitzer in Gerbrunn aktuell am Montag: Hier müssen Sie sich am 30.03.2026 vor Radarfallen in Acht nehmen

Achtung, Radarkontrolle! In Gerbrunn kann es für Verkehrsteilnehmer am 30.03.2026 teuer werden. Auf diesen Straßen ist am Montag besondere Vorsicht geboten - hier sollten Sie keine Geschwindigkeitsüberschreitung riskieren.

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Ob Anhänger, Stativgerät oder Laserpistole - überall können mobile Radarfallen lauern. Fahren Sie stets mit angepasstem Tempo. (Symbolbild) (Foto) Suche
Ob Anhänger, Stativgerät oder Laserpistole - überall können mobile Radarfallen lauern. Fahren Sie stets mit angepasstem Tempo. (Symbolbild) Bild: dpa / Marc Tirl

Geblitzt wird in Gerbrunn den Verkehrsinformationen zufolge im Augenblick an nur einem Standort. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Gerbrunn kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Alle mobilen Radarkontrollen am 30.03.2026 in Gerbrunn, Kreis Würzburg, Bayern

Achtung 📍 auf der Würzburger Straße (Postleitzahl 97218 in Gerbrunn): Wie am 30.03.2026 um 06:32 Uhr gemeldet wurde, wird hier in einer 30 km/h-Zone geblitzt.

(Stand: 30.03.2026, 07:15 Uhr)

Geblitzt worden? Bußgeldbescheid einreichen und Zeit und Geld sparen: Geblitzt.de

Mit angepasstem Fahrverhalten schützen Sie nicht nur sich, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Bitte beachten Sie jederzeit die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer.

Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig

Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!

Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 30.03.2026, 07:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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