Blitzer in Dillingen/Saar aktuell am Mittwoch: Raser aufgepasst! Hier wird am 16.09.2026 geblitzt
Am 16.09.2026 heißt es: "Fuß vom Gas". An diesem Mittwoch sollten sich alle Autofahrerinnen und Autofahrer in Dillingen/Saar an das erlaubte Tempo halten, denn sonst könnte es teuer werden! Hier erfahren Sie, an welchen Positionen sich die Blitzer in Dillingen/Saar befinden und was sonst noch wichtig ist.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
Suche
Aktuellen Informationen zufolge wird in Dillingen/Saar gerade an einem Standort geblitzt. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Dillingen/Saar kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Die Standorte für Radarkontrollen in Dillingen/Saar, Kreis Saarlouis, Saarland am 16.09.2026
Seit 16.09.2026 um 17:45 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort Werderstraße (PLZ 66763 in Dillingen). Hier gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Letzte Aktualisierung: 16.09.2026, 19:17 Uhr)
Mit sicherem Fahrstil sorgen Sie nicht nur für Ihre eigene Sicherheit, sondern auch für die aller anderen Verkehrsteilnehmer. Bitte respektieren Sie die zulässigen Temoplimits und achten Sie besonders auf Fahrradfahrer und Fußgänger.
Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig
- Bußgeldkatalog für Tempovergehen im September 2026
- Bußgeldkatalog für Rotlichtvergehen im September 2026
- Bußgeldkatalog für zu dichtes Auffahren im September 2026
Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps
Die Straßenverkehrsordnung enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein Auto steuert, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 16.09.2026, 19:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
Auch interessant zum Thema Auto und Straßenverkehr:
- Wie kann ich mein Auto am Besten winterfest machen?
- Für immer weg: Wann droht der dauerhafte Entzug der Fahrerlaubnis?
bud/roj/news.de
Erfahren Sie hier mehr über die journalistischen Standards und die Redaktion von news.de.