Mobile Blitzer in Saarbrücken aktuell am Donnerstag: Hier nimmt die Polizei am 02.04.2026 Raser ins Visier

Auf den Straßen finden regelmäßig Geschwindigkeitsmessungen statt. In Saarbrücken wird auch am heutigen Donnerstag, 02.04.2026 geblitzt. Wir haben alle Einsatzorte der mobilen Blitzer für Sie.

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Autofahrer sollten stets ihr Tacho im Auge behalten, um nicht in eine Radarfalle zu geraten. (Symbolbild) (Foto) Suche
Autofahrer sollten stets ihr Tacho im Auge behalten, um nicht in eine Radarfalle zu geraten. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Denis Rozhnovsky

Zu schnelle Autofahrer können aktuellen Infos zufolge in Saarbrücken im Augenblick auf insgesamt 4 Straßen in eine mobile Radarfalle tappen. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Saarbrücken kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Alle Radarfallen am 02.04.2026 in Saarbrücken, Saarland

StandortTempolimitgemeldetbestätigt
Bühler Straße (66130 Güdingen, Bezirk Halberg, Alt-Güdingen)30 km/h02.04.2026, 16:50 Uhr-
Koßmannstraße (66119 St. Arnual, Bezirk Mitte, Winterberg)30 km/h02.04.2026, 08:24 Uhr-
Pfählerstraße (66128 Neu-Aschbach, Gersweiler, West)-02.04.2026, 15:53 Uhr-
In der Röth (66115 Malstatt, Bezirk Mitte)-02.04.2026, 15:33 Uhr-

(Letzte Aktualisierung: 02.04.2026, 19:16 Uhr)

Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de

Die Geschwindigkeitsüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verkehrsverstößen und ist Unfallursache Nummer eins. Denken Sie daran: Verkehrssicherheit bedeutet, die Tempovorgaben einzuhalten oder die Geschwindigkeit den aktuellen Umständen anzupassen. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.

Der Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße

Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps

Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 02.04.2026, 19:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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