Blitzer in Wangen im Allgäu aktuell am Sonntag: Wo wird heute, am 08.02.2026 geblitzt?
In Wangen im Allgäu stehen am Sonntag mobile Radarkontrollen am Straßenrand. Auf news.de erfahren Sie alle gemeldeten Positionen vom 08.02.2026 und alle weiteren Informationen über mobile Blitzer in Wangen im Allgäu.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Mobile Radarfallen sind derzeitigen Informationen zufolge in Wangen im Allgäu an einem Standort gemeldet. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.
Wangen im Allgäu, Kreis Ravensburg: Standorte für Blitzer am 08.02.2026 in der Region in Baden-Württemberg
Am 📍 Standort A96, PLZ 88239 in Leupolz, Waldberg (Tempolimit 100 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 08.02.2026 um 09:18 Uhr.
(Letzte Aktualisierung: 08.02.2026, 10:15 Uhr)
Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de
Die Geschwindigkeitsüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verkehrsverstößen und ist Unfallursache Nummer eins. Bitte halten Sie sich zur allgemeinen Verkehrssicherheit stets an die vorgegebenen Tempolimits oder passen Sie Ihre Fahrweise der jeweiligen Verkehrssituation an. Vor allem Fahrradfahrer und Passanten, aber auch alle anderen Verkehrsteilnehmer, profitieren davon und werden es Ihnen danken.
Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit
- Bußgelder für Tempovergehen im Februar 2026
- Bußgeldkatalog für Rotlichtverstöße im Februar 2026
- Bußgelder für zu dichtes Auffahren im Februar 2026
Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Radarwarnern. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 08.02.2026, 10:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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