Mobile Blitzer in Allmersbach im Tal aktuell am Donnerstag: Mobile Blitzer am 20.08.2026

Wer an diesem Donnerstag in Allmersbach im Tal sein Gaspedal nicht unter Kontrolle hat, kann schnell in eine Radarfalle geraten. Am 20.08.2026 stehen wieder mobile Geschwindigkeitsmesser am Straßenrand. Hier erfahren Sie alle derzeitigen Blitzerstandorte in Allmersbach im Tal.

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Autofahrer sollten ihren Tacho im Auge behalten: Vorallem mobile Geschwindigkeitskontrollen können an jeder Straßenecke lauern. (Symbolbild) (Foto) Suche
Autofahrer sollten ihren Tacho im Auge behalten: Vorallem mobile Geschwindigkeitskontrollen können an jeder Straßenecke lauern. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Ralf Geithe

Temposünder können derzeitigen Meldungen zufolge in Allmersbach im Tal auf insgesamt 3 Straßen in einen Blitzer geraten. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für die Region Rems-Murr-Kreis sind daher ohne Gewähr.

Die Standorte für Radarkontrollen in Allmersbach im Tal, Rems-Murr-Kreis, Baden-Württemberg am 20.08.2026

📍 Auf dem Königsbronnweg, PLZ 71573 in Allmersbach (Tempolimit 70 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 20.08.2026 um 10:58 Uhr.

Dazu wird geblitzt im 📍 Bereich L1120, PLZ 71573 in Allmersbach. Gemeldet wurde der Blitzer am 20.08.2026 um 10:53 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 70 km/h.

📍 Auf der Schorndorfer Straße, PLZ 71573 in Allmersbach, Äuleswiesen-Reutle (Tempolimit 30 km/h) ist ebenfalls momentan ein Blitzer aufgebaut. Der Standortwurde am 20.08.2026 um 09:58 Uhr gemeldet.

(Stand: 20.08.2026, 11:16 Uhr)

Mit angepasstem Verhalten im Straßenverkehr sorgen Sie nicht nur für Ihre eigene Sicherheit, sondern auch für die aller anderen Verkehrsteilnehmer. Halten Sie sich daher jederzeit an die vorgegebenen Höchstgeschwindigkeiten und zeigen Sie Rücksicht gegenüber Fahrradfahrern und Fußgängern.

Bußgelder bei überhöhter Geschwindigkeit

Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps

Nach § 23 StVO ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder einsatzbereit mitzuführen, das zur Anzeige oder Störung von Kontrollmaßnahmen bestimmt ist. Betroffen sind nicht nur Radarwarner, sondern auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Smartphone bei sich führt, auf dem eine Radarwarn-App installiert ist, muss zunächst nichts befürchten – strafbar ist nur die aktive Nutzung während der Fahrt. Wer jedoch einen separaten Blitzerwarner auf dem Armaturenbrett installiert hat, der über die Bordelektrik kurzfristig betriebsfähig ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit im Sinne der StVO.

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 20.08.2026, 11:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

Was sonst noch wichtig ist im Straßenverkehr:

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