Mobile Blitzer in Kürten aktuell am Freitag: Hier nimmt die Polizei am 03.07.2026 Raser ins Visier
Heute wird in Kürten die Geschwindigkeit kontrolliert. Wer am Freitag unterwegs ist, sollte besonders wachsam fahren, um einer Temposünde zu entgehen. was Sie über die mobilen Blitzer in Kürten am 03.07.2026 wissen sollten und auf welchen Straßen Sorgfalt angebracht ist, lesen Sie jetzt hier.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Mobile Radarkontrollen sind derzeitigen Informationen zufolge in Kürten an insgesamt 2 Orten gemeldet. Die Lage der Verkehrsüberwachung im Stadtgebiet kann sich natürlich ständig ändern. Die Angaben der aktuellen Blitzerstandorte für die Region Rheinisch-Bergischer Kreis sind daher ohne Gewähr.
Hier stehen aktuell am 03.07.2026 die mobilen Blitzer in Kürten, Rheinisch-Bergischer Kreis, Nordrhein-Westfalen
Vorsicht im 📍 Bereich Wipperfürther Straße (Postleitzahl 51515 in Waldmühle, Hachenberg): Wie am 03.07.2026 um 10:20 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 50 km/h-Zone.
Am 📍 Standort Kölner Straße, PLZ 51515 in Bechen, Kleinheide, Heidergansfeld (Tempolimit 50 km/h) ist ebenfalls momentan ein Blitzer aufgebaut. Die Positionwurde am 03.07.2026 um 08:12 Uhr gemeldet.
(Stand von: 03.07.2026, 11:18 Uhr)
Die Tempoüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verstößen im Straßenverkehr und ist Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Vor allem die schwächeren Verkehrsteilnehmer - Passanten und Radfahrer - werden Ihre Rücksicht zu schätzen wissen.
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden
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Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Die StVO enthält neben Vorschriften zum Verhalten im Straßenverkehr auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Im Fahrzeug installierte Radarwarner, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Nutzen von Blitzer-Apps in Echtzeit. Dabei gilt: Weder Smartphone noch Navigationsprogramm müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Blitzerwarnung zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Kraftfahrzeug steuert, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 03.07.2026, 11:18 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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