Blitzer in Zimmern ob Rottweil aktuell am Mittwoch: Hier wird heute, am 25.02.2026 geblitzt

In Zimmern ob Rottweil wird heute geblitzt! An diesem Mittwoch müssen Autofahrer besonders wachsam sein, wenn sie keine Temposünde begehen wollen. was Sie über die mobilen Blitzer in Zimmern ob Rottweil am 25.02.2026 wissen sollten und auf welchen Straßen Sorgfalt angebracht ist, lesen Sie jetzt bei news.de.

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Ein Blitzerfoto kann teuer werden. Vermeiden Sie Unachtsamkeiten im Straßenverkehr und achten immer auf die vorgegebene Geschwindigkeit. (Symbolbild) (Foto) Suche
Ein Blitzerfoto kann teuer werden. Vermeiden Sie Unachtsamkeiten im Straßenverkehr und achten immer auf die vorgegebene Geschwindigkeit. (Symbolbild) Bild: dpa / Swen Pförtner

Momentan ist in Zimmern ob Rottweil an einem Standort die Gefahr für ein teures Blitzerfoto besonders hoch. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Rottweil. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Zimmern ob Rottweil gerechnet werden.

Zimmern ob Rottweil, Kreis Rottweil: Aktuelle Radarkontrollen am 25.02.2026 in der Region in Baden-Württemberg

Geblitzt wird im 📍 Bereich Horgener Straße, PLZ 78658 in Zimmern o.R.. Gemeldet wurde der Blitzer am 25.02.2026 um 12:37 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 70 km/h.

(Stand von: 25.02.2026, 14:18 Uhr)

Geblitzt worden? Rechtsbeistand ohne Kostenrisiko: Geblitzt.de

Geschwindigkeitskontrollen dienen der Verkehrssicherheit. Bitte passen Sie die Geschwindigkeit immer der Verkehrslage an. Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit einhält, schützt sich selbst und alle anderen auf der Straße.

Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland

Radarwarner - Was ist in Deutschland erlaubt?

Die StVO enthält neben Vorschriften zum Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer auch Bestimmungen zum Einsatz von Blitzerwarnsystemen. Feste Radarwarn-Geräte im Auto, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Warn-Apps auf dem Smartphone. Dabei gilt: Weder Handy noch Navi-App müssen abgeschaltet werden, es reicht, die Radarwarnfunktion zu deaktivieren. Wörtlich heißt es in Paragraf 23 Absatz 1b der Straßenverkehrsordnung: „Wer ein PKW fährt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dazu bestimmt ist, Radarfallen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 25.02.2026, 14:18 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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