Blitzer in Langenfeld (Rheinland) aktuell am Sonntag: Hier stehen am 01.11.2026 mobile Radarfallen

Im Straßenverkehr von Langenfeld (Rheinland) müssen Verkehrsteilnehmer am heutigen Sonntag (01.11.2026) auf der Hut sein, dass sie nicht zu viel auf dem Tacho haben. An welchen Standorten momentan geblitzt wird und was es sonst über mobile Blitzer zu wissen gibt, zeigen wir Ihnen hier auf news.de.

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Es ist nicht die Regel, aber kommt vor: Einige mobile oder teilstationäre Blitzer nehmen Raser in beide Richtungen ins Visier. (Symbolbild) (Foto) Suche
Es ist nicht die Regel, aber kommt vor: Einige mobile oder teilstationäre Blitzer nehmen Raser in beide Richtungen ins Visier. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

Zu schnelle Autofahrer können aktuellen Infos zufolge in Langenfeld (Rheinland) im Augenblick auf nur einer Straße in einen Blitzer tappen. Die Gefahrenlage im Straßenverkehr von Langenfeld (Rheinland) kann sich ständig ändern. Somit muss auch mit Anpassungen der mobilen Radarkontrollen gerechnet werden. Die nachfolgenden Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Hier stehen aktuell am 01.11.2026 die Blitzer in Langenfeld (Rheinland), Kreis Mettmann, Nordrhein-Westfalen

Geblitzt wird 📍 auf der Hildener Straße, PLZ 40764 in Richrath. Gemeldet wurde der Blitzer am 01.11.2026 um 15:21 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 30 km/h.

(Letzte Aktualisierung: 01.11.2026, 18:15 Uhr)

Wenn Sie Ihr Fahrverhalten den Bedingungen anpassen, schützen Sie sowohl sich als auch andere. Bitte respektieren Sie die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und achten Sie besonders auf Radfahrer und Fußgänger.

Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig

Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!

Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 01.11.2026, 18:15 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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