Blitzer in Langenfeld (Rheinland) aktuell am Donnerstag: Mobile Blitzer am 02.04.2026

In Langenfeld (Rheinland) wird heute geblitzt! An diesem Donnerstag müssen Autofahrer besonders wachsam sein, wenn sie nicht in eine Radarfalle tappen wollen. Lesen Sie bei news.de, was über die mobilen Blitzer in Langenfeld (Rheinland) am 02.04.2026 bekannt ist und wo Sie mit angepasster Geschwindigkeit fahren sollten.

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Ob Anhänger, Stativgerät oder Laserpistole - überall können mobile Radarfallen lauern. Fahren Sie stets mit angepasstem Tempo. (Symbolbild) (Foto) Suche
Ob Anhänger, Stativgerät oder Laserpistole - überall können mobile Radarfallen lauern. Fahren Sie stets mit angepasstem Tempo. (Symbolbild) Bild: dpa / Marc Tirl

Geblitzt wird in Langenfeld (Rheinland) den Verkehrsinformationen zufolge gerade an nur einem Standort. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in Nordrhein-Westfalen. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Langenfeld (Rheinland) gerechnet werden.

Hier stehen aktuell am 02.04.2026 die mobilen Blitzer in Langenfeld (Rheinland), Kreis Mettmann, Nordrhein-Westfalen

Aufgepasst im 📍 Bereich Kölner Straße (Postleitzahl 40764): Wie am 02.04.2026 um 06:22 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 50 km/h-Zone.

(Letzte Aktualisierung: 02.04.2026, 07:16 Uhr)

Geblitzt worden? Prüfen Sie Ihre Rechte: Geblitzt.de

Die Tempoüberschreitung zählt nach wie vor zu den häufigsten Verstößen im Straßenverkehr und ist Unfallursache Nummer eins. Bitte halten Sie sich im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit stets an die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten oder passen Sie Ihre Fahrweise der jeweiligen Verkehrssituation an. Vor allem Radfahrer und Fußgänger, aber auch alle anderen Verkehrsteilnehmer, profitieren davon und werden es Ihnen danken.

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Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Radarkontrollen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 02.04.2026, 07:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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