Blitzer in Weil im Schönbuch aktuell am Freitag: Hier stehen am 25.09.2026 mobile Blitzer

Mobile Blitzer in Weil im Schönbuch! Auch heute, am Freitag, den 25.09.2026 sind Radarfallen am Straßenrand versteckt und sollen Temposünder zur Vernunft bringen. Hier lesen Sie die aktuell gemeldeten Standorte für mobile Blitzer in Weil im Schönbuch.

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Mobile Blitzer können auch auf der gegenüberliegenden Straßenseite lauern. (Symbolbild) (Foto) Suche
Mobile Blitzer können auch auf der gegenüberliegenden Straßenseite lauern. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Christian Schwier

Geblitzt wird in Weil im Schönbuch nach aktuellen Informationen gerade an nur einem Standort. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Böblingen. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Weil im Schönbuch gerechnet werden.

Die Standorte für Radarkontrollen in Weil im Schönbuch, Kreis Böblingen, Baden-Württemberg am 25.09.2026

Am 📍 Standort Hauptstraße, PLZ 71093 in Weil (Tempolimit 30 km/h) ist momentan ein Blitzer aufgebaut. Gemeldet wurde die Position am 25.09.2026 um 18:16 Uhr.

(Stand: 25.09.2026, 19:16 Uhr)

Ein angepasstes Fahrverhalten erhöht nicht nur Ihre Sicherheit, sondern auch die der übrigen Verkehrsteilnehmer. Bitte beachten Sie jederzeit die vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten und nehmen Sie Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer.

Bei Tempoverstößen werden teils hohe Bußgelder fällig

Das sind die Regelungen für Radarwarngeräte und Blitzer-Apps

Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Feste Radarwarnsysteme im Fahrzeug, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Routen-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Warnfunktion vor Radarfallen ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 25.09.2026, 19:16 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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