Mobile Blitzer in Weil im Schönbuch aktuell am Montag: Hier nimmt die Polizei am 02.03.2026 Raser ins Visier
Am 02.03.2026 heißt es: "Fuß vom Gas". Auch an diesem Montag sollten sich alle Autofahrerinnen und Autofahrer in Weil im Schönbuch an das erlaubte Tempo halten, denn es sind Radarkontrollen aufgebaut! In diesem Artikel informieren wir Sie, auf welchen Straßen sich die Blitzer in Weil im Schönbuch befinden und was sonst noch wichtig ist.
Erstellt von Danny Büchel - Uhr
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Temposünder können momentanen Meldungen zufolge in Weil im Schönbuch auf nur einer Straße in Schwierigkeiten durch eine Radarfalle geraten. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Böblingen. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Weil im Schönbuch gerechnet werden.
Die Standorte für Radarkontrollen in Weil im Schönbuch, Kreis Böblingen, Baden-Württemberg am 02.03.2026
Seit 02.03.2026 um 14:29 Uhr ist eine mobile Radarfalle gemeldet am 📍 Standort B464 (PLZ 71093 in Weil). Hier sind 70 km/h erlaubt. Der Blitzerstandort wurde bisher noch nicht bestätigt.
(Letzte Aktualisierung: 02.03.2026, 18:17 Uhr)
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Zu den am weitesten verbreiteten Verstößen im Straßenverkehr gehört weiterhin die Nichteinhaltung der Höchstgeschwindigkeit - und sie bleibt Unfallursache Nummer eins. Denken Sie daran: Verkehrssicherheit bedeutet, die Höchstgeschwindigkeit einzuhalten oder die Geschwindigkeit den aktuellen Umständen anzupassen. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.
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Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!
Neben dem Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO) auch den Einsatz sogenannter Blitzerwarngeräte. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Smartphone selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in Paragraf 23, Absatz 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“
+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 02.03.2026, 18:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++
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bud/roj/news.de
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