Mobile Blitzer in Weil im Schönbuch aktuell am Montag: Wo Sie am 11.05.2026 in eine Radarfalle geraten können

Autofahrer und Autofahrerinnen aufgepasst! Wer am heutigen Montag (11.05.2026) mit hoher Geschwindigkeit auf den Straßen von Weil im Schönbuch unterwegs ist, könnte Post aus Flensburg bekommen. Hier finden Sie alle mobilen Blitzer in Weil im Schönbuch am Montag im Überblick.

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Autofahrer sollten stets ihr Tacho im Auge behalten, um nicht in eine Radarfalle zu geraten. (Symbolbild) (Foto) Suche
Autofahrer sollten stets ihr Tacho im Auge behalten, um nicht in eine Radarfalle zu geraten. (Symbolbild) Bild: Adobe Stock / Denis Rozhnovsky

Temposünder können aktuellen Meldungen zufolge in Weil im Schönbuch im Augenblick auf nur einer Straße in Schwierigkeiten durch einen mobilen Blitzer geraten. Die nachfolgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Im Tagesverlauf können die Positionen der Messstellen verändert werden oder neue Standorte hinzukommen.

Hier stehen aktuell am 11.05.2026 die Radarkontrollen in Weil im Schönbuch, Kreis Böblingen, Baden-Württemberg

Achtung im 📍 Bereich B464 (Postleitzahl 71093 in Weil): Wie am 11.05.2026 um 09:19 Uhr gemeldet wurde, blitzt es hier in einer 100 km/h-Zone.

(Stand: 11.05.2026, 11:20 Uhr)

Geblitzt worden? Hier gibt es Hilfe: Geblitzt.de

Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verstößen im Straßenverkehr auf den Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Denken Sie daran: Verkehrssicherheit bedeutet, die Höchstgeschwindigkeit einzuhalten oder die Geschwindigkeit den aktuellen Umständen anzupassen. Vor allem Fahrradfahrer und Fußgänger, aber auch alle anderen Verkehrsteilnehmer, profitieren davon und werden es Ihnen danken.

Ein Blitzerfoto kann teuer werden: Der Bußgeldkatalog in Deutschland

Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!

Neben dem Verhalten im Straßenverkehr regelt die StVO auch den Einsatz sogenannter Radarwarner. Im Auto installierte Radarwarn-Geräte, die während der Fahrt vor Blitzern warnen, sind ebenso verboten wie das Betreiben von Echtzeit-Warn-Apps auf dem Smartphone. Das Handy selbst sowie die Navigations-App müssen dabei nicht abgeschaltet werden – lediglich die Blitzerwarnfunktion ist zu deaktivieren. Dazu heißt es in § 23 Abs. 1b StVO: „Wer ein Fahrzeug führt, darf kein elektronisches Hilfsmittel betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.“

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 11.05.2026, 11:20 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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