Blitzer in Weil im Schönbuch aktuell am Donnerstag: Raser aufgepasst! Hier wird am 05.03.2026 geblitzt

Autofahrer und Autofahrerinnen aufgepasst! Wer heute, am 05.03.2026 mit hoher Geschwindigkeit auf den Straßen von Weil im Schönbuch unterwegs ist, dem drohen hohe Strafen und sogar der Entzug des Führerscheins. Bei uns auf news.de finden Sie alle mobilen Blitzer in Weil im Schönbuch am Donnerstag in der Übersicht.

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Ein paar km/h zu schnell und schon blitzt es. Radarkontrollen sind vielerorts Gang und Gebe und verägern regelmäßig die betroffenen Autofahrer. (Symbolbild) (Foto) Suche
Ein paar km/h zu schnell und schon blitzt es. Radarkontrollen sind vielerorts Gang und Gebe und verägern regelmäßig die betroffenen Autofahrer. (Symbolbild) Bild: dpa / Jan Woitas

Zu schnelle Autofahrer und Autofahrerinnen können derzeitigen Meldungen zufolge in Weil im Schönbuch auf nur einer Straße in eine mobile Radarfalle tappen. Der Straßenverkehr unterliegt der ständigen und angepassten Überwachung der Polizei in der Region Böblingen. Mit temporären Geschwindigkeitsmessungen muss deswegen im gesamten Standortumfeld in Weil im Schönbuch gerechnet werden.

Die Blitzerstandorte in Weil im Schönbuch, Kreis Böblingen, Baden-Württemberg am 05.03.2026

Geblitzt wird im 📍 Bereich B464, PLZ 71093 in Weil. Gemeldet wurde der Blitzer am 05.03.2026 um 09:35 Uhr. Bitte halten Sie sich an das vorgegebene Tempolimit von 70 km/h.

(Stand: 05.03.2026, 10:17 Uhr)

Geblitzt worden? Bußgeld, Punkte und Fahrverbot prüfen lassen: Geblitzt.de

Die Tempoüberschreitung ist noch immer eine der häufigsten Verstößen im Straßenverkehr auf den Straßen und sogleich Unfallursache Nummer eins. Bitte fahren Sie zur allgemeinen Verkehrssicherheit immer entsprechend der vorgegebenen Tempolimits oder der Verkehrssituation angepasst. Andere Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fahrradfahrer und Fußgänger werden es Ihnen danken.

Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit kann teuer werden

Vorsicht bei Blitzerwarnern als App!

Nach § 23 StVO ist es Fahrzeugführern untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder einsatzbereit mitzuführen, das zur Erkennung oder Beeinträchtigung von Kontrollmaßnahmen bestimmt ist. Betroffen sind nicht nur Blitzerwarner, sondern auch sogenannte Laserstörgeräte. Wer ein Handy bei sich führt, auf dem eine Radarwarn-App installiert ist, muss zunächst nichts befürchten – strafbar ist nur die Einschaltung während der Fahrt. Wer jedoch einen separaten Blitzerwarner auf dem Armaturenbrett installiert hat, der über die Bordelektrik kurzfristig einsatzbereit ist, begeht eine strafbare Handlung im Sinne der StVO.

+++Dieser Text wurde auf der Basis von aktuellen Verkehrsinformationen zu mobilen Radarfallen generiert und wird datengetrieben aktualisiert. Stand: 05.03.2026, 10:17 Uhr. Anmerkungen und Fragen richten Sie bitte an hinweis@news.de. +++

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